Was ist Arbeitsrecht,
was Sozialversicherungsrecht?

   

   

1 Arbeitsrecht 

  

Zum Arbeitsrecht gehören alle Fragen und Probleme, die mit Ihrem Arbeitsverhältnis zu tun haben, beispielsweise:

  • Was muss ich beim Abschluss eines Arbeitsvertrags beachten?

  • Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer/ als Arbeitgeber?

  • Was tun bei Differenzen am Arbeitsplatz?

  • Wie kann ich meine Lohn- und Gehaltsansprüche durchsetzen?

  • Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht (mehr) zahlt?

  • Was muss ich als Arbeitnehmer / als Arbeitgeber bei Abmahnungen oder Kündigungen beachten?

  • Welche besonderen Schutzvorschriften (Schwerbehindertenschutz etc.) müssen beachtet werden?

  • Welche Ansprüche habe ich bei der Zeugniserteilung? Was bedeuten einzelne Formulierungen?

  • Was muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Aufhebungs-
    vertrag oder Kündigung, Zeitpunkt, etc.) beachtet werden?

  • Habe ich Anspruch auf eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes?

  • Wann kann und muss ich zum Arbeitsgericht gehen?

   

2 Sozialversicherung und
   Rechte auf soziale Leistungen 

   

Zum Sozialversicherungsrecht zählen beispielsweise folgende Leistungsbereiche und Fragen:

  • Welche Möglichkeiten auf Grundsicherung gibt es?

  • Was ist beim Antrag auf Arbeitslosengeld I oder II oder andere Leistungen der Arbeitsagentur oder der ARGE (Arbeits-gemeinschaft für Beschäftigung) zu beachten?

  • Wie kann ich mich dagegen wehren, wenn Leistungen von einer Arbeitsagentur/einer ARGE verweigert oder zurückgefordert werden?

  • Wann ist eine Sperrzeit oder eine andere Leistungskürzung berechtigt, wie muss ich mich verhalten?

  • Welche Rechte habe ich bei einer Eingliederungsvereinbarung oder bei der Vermittlung von 1- EURO-Jobs?

  • Was darf beim Arbeitslosengeld I oder II an Einkommen angerechnet werden?

  • Welche Vermögensanlagen müssen als Alterssicherung anerkannt werden?

  • Welche Ansprüche habe ich bei Krankheit oder Erwerbs-unfähigkeit?

  • Wo und wie kann ich Ansprüche auf Renten oder Reha-Maßnahmen geltend machen?

  • Welche Ansprüche auf Versicherung (Pflichtversicherung,
    freiwillige Versicherung etc.) bei Krankenkasse und Rentenversicherung habe ich?

  • Wie kann ich meine Ansprüche gegen die Krankenkassen oder die Rentenversicherung (DRV, früher: BfA) durchsetzen?

  • Was tun bei Berufsunfall oder Berufskrankheit? Welche Ansprüche habe ich auf Verletztengeld, Schadensersatz etc.?

  • Was kann ich tun, wenn die Arbeitsagentur, die ARGE oder andere Sozialversicherungsträger meinen Antrag/Widerspruch nicht ordnungsgemäß bearbeiten?

  • Welche Möglichkeiten bietet der Sozialgerichtsprozess?

  • Wann kann oder sollte ich einen medizinischen Sachverständigen beauftragen?

  • Habe ich Anspruch auf Kindergeld? Wie und wo kann ich dies durchsetzen?

  • Wie kann ich meine Rechte bei einer privaten Kranken-/Berufsunfähigkeitsversicherung durchsetzen?

   

3 Wie hängen beide Gebiete zusammen? 

   

Oft sind arbeitsrechtliche Fragen direkt an sozialversicherungsrechtliche Vorfragen geknüpft oder umgekehrt. Hier einige Beispiele:

  • Bevor Sie einen Arbeitsvertrag abschließen, sollten Sie auch wissen, auf welche vertraglichen Vereinbarungen Sie im Hinblick auf Ihre Absicherung bei Krankheit oder für die Alterssicherung achten müssen. (Stichworte: Abgrenzungen, Vor- und Nachteile zwischen freier Mitarbeit und Angestelltenverhältnis).

  • Der Zeitpunkt und der Grund für die Auflösung eines Arbeitsver-hältnisses spielen eine entscheidende Rolle dafür, ob und wann Sie anschließend von der Arbeitsagentur Leistungen erhalten. Dies gilt sowohl bei Kündigungen als auch bei Aufhebungsverträgen. Entscheidend ist hier auch, ob und in welcher Höhe gegebenenfalls eine Abfindung gezahlt wird, wie die einzelnen Formulierungen einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages lauten. (Stichworte: Anrechnung der Abfindung auf Arbeitslosenleistungen, nach-wirkender Schutz der Krankenkassen)

  • Als Berechnungsgrundlage der Arbeitslosenleistungen dient das zuletzt erzielte Durchschnittsgehalt. Bei der Ermittlung der Höhe kann es sehr verschiedene Rechtsauffassungen geben: schnell werden zu niedrige Leistungen festgesetzt. Dagegen kann man sich oft im Rechtsmittelverfahren zur Wehr setzen! (Stichwort: Berück-sichtigung von Einmalzahlungen, wie Weihnachtsgeld etc. bei der Bemessungsgrundlage für Leistungen)

   

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